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   BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65   

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https://dejure.org/1965,113
BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65 (https://dejure.org/1965,113)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1965 - IV C 30.65 (https://dejure.org/1965,113)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 (https://dejure.org/1965,113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der Baufreiheit über den Bebauungsplan hinaus durch konkrete gesetzliche Bestimmungen - Generelles Verbot einer Bebauung im Schutzbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 354
  • NJW 1965, 2266
  • MDR 1965, 1018
  • DÖV 1966, 130
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65
    Die Luftfahrtbehörde als Zustimmungsbehörde setzt mit ihrer Entscheidung über die Versagung der ihr nach § 12 Abs. 2 LuftVG obliegenden Zustimmung keinen Verwaltungsakt zwischen bauwilligem Bürger und der Zustimmungsbehörde (insoweit Bestätigung und Fortentwicklung von BVerwGE 16, 116 ff.).

    Seine rechtliche Beurteilung des Verwaltungshandelns der beklagten Zustimmungsbehörde steht in Widerspruch zu den Erkenntnissen des - allerdings erst nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteils des seinerzeit für die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Gebiet des Bau- und Bodenrechts zuständigen I. Senats des erkennenden Gerichtsvom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - (BVerwGE 16, 116 ff.).

    Indessen bleibt, wie in BVerwGE 16, 116 ff. anschließend ausgeführt ist, die Erkenntnis des Senats, daß er der Beurteilung der Vorinstanzen hinsichtlich der Bejahung der Verwaltungsaktsqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde nicht folgen kann, für die materiellrechtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns der Zustimmungsbehörde im vorliegenden Rechtsstreit ohne Bedeutung.

    Der Kläger beschränkt sich - im Gegensatz zu dem in BVerwGE 16, 116 ff. entschiedenen Fall - darauf, gegen die Versagung der Zustimmung in der Form der Anfechtungsklage vorzugehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2024 - 14 S 244/23

    B.-GmbH u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen immissionsschutzrechtlicher

    Die bloße Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses aufgrund eines hypothetischen Sachverhalts genügt hingegen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.07.1965 - IV C 30.65 - BVerwGE 21, 354, juris Rn. 11; zu § 12 LuftVG: OVG NRW, Urteil vom 09.04.2014 - 8 A 430/12 - DVBl 2015, 915, juris Rn. 86).

    Bei der Entscheidung der Landesluftfahrtbehörde handelt es sich nicht um eine Planungs- oder Ermessensentscheidung; diese unterliegt voller gerichtlicher Überprüfung (BVerwG, Urteile vom 07.04.2016 - 4 C 1.15 - juris Rn. 22 und vom 16.07.1965 - IV C 30.65 - BVerwGE 21, 354, juris Rn. 10; OVG Rh.- Pf., Beschluss vom 07.03.2005 - 8 A 12244/04 - juris Rn. 7; Senatsurteil vom 24.05.2023 - 14 S 1705/22 - juris Rn. 33).

    Die Immissionsschutzbehörde ist an die Zustimmung der Landesluftfahrtbehörde bzw. deren Verweigerung gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.07.1965 - IV C 30.65 - BVerwGE 21, 354, juris Rn. 10; OVG Schlesw.-H., Urteil vom 19.01.2017 - 1 LB 18/15 - juris Rn. 54, vgl. ferner Wysk in Grabherr/Reidt/ders., LuftVG, § 12 Rn. 47, 69 f.).

    Sie kann und muss in Wahrung der ihr anvertrauten Belange "vorausschauend die weitere Entwicklung und Ausgestaltung des Luftverkehrs im Auge behalten" (BVerwG, Urteil vom 16.07.1965 - IV C 30.65 - BVerwGE 21, 354, juris Rn. 11; zustimmend Wysk in Grabherr/ Reidt/ders., LuftVG § 12 Rn. 54).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 -, BVerwGE 21, 354 = juris Rn. 11, und vom 21. August 1981 - 4 C 77.79 -, NVwZ 1982, 113 = juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 9. April 2014 - 8 A 430/12 -, DVBl. 2015, 915 = juris Rn. 79 ff.; OVG Rh.- Pf., Beschluss vom 7. März 2005 - 8 A 12244/04 -, juris Rn. 3; Wysk, in: Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 12 Rn. 4, § 14 Rn. 1 (Stand der Kommentierung: Januar 2021).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 -, BVerwGE 21, 354 = juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 9. April 2014 - 8 A 430/12 -, DVBl 2015, 915 = juris Rn. 86; Wysk, in: Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 12 Rn. 54 (Stand der Kommentierung: Januar 2021); Weiss, NVwZ 2013, S. 14, 16 f.

    So betrifft die hierfür herangezogene, fast 60 Jahre alte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 -, juris Rn. 11), ausdrücklich und auch systematisch eindeutig nur den Bauschutzbereich eines Flughafens (Hamburg) und enthält zahlreiche weitere Anforderungen für eine "zukunftsorientierte" Versagung, deren Nichterfüllung schon damals gerade zur Aufhebung der Versagungsentscheidung geführt hat.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    § 12 Abs. 2 LuftVG enthält materielles Baurecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - BVerwG 4 C 30.65 - BVerwGE 21, 354 ).

    Dieses Interesse gilt insbesondere der Anlage flächenmäßig genügender und im Betrieb - auch im An- und Abflug - gesicherter Flugplätze (vgl. Urteil vom 16. Juli 1965, a.a.O. ).

    2.2.1 Das Luftverkehrsgesetz soll den Luftverkehr fördern (vgl. Urteil vom 16. Juli 1965, a.a.O. ).

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